Bitte beachten Sie die Hinweise für Nennungen - Grundsätze
(siehe unten)
BTR am Samstag, den 15.03.2025 in Revieren um Mechernich, Nenngeld: 35,00 € für Mitglieder im Verein / 70,00 € für Nichtmitglieder, Nennbeginn: 01.03.2025; Nennschluss: 08.03.2025; Füchse werden nicht vom Verein gestellt und sind am 14.03.2025 bis spätestens 20:00 Uhr beim Prüfungsleiter abzugeben. Die Füchse müssen den Bedingungen der VGPO entsprechend (Mindestgewicht 3,5 kg).
Die vollständige Nennung für Btr. senden Sie bitte an den Prüfungsleiter A. Kerp, Gemünder Str. 41 a, 53894 Mechernich; mobil: 0163 7159995, E-Mail: andreas.kerp@t-online.de
Vereinsinterne Langschleppenprüfung am Samstag, den 22.03.2025 in den Revieren um Bad Münstereifel, Nenngeld: 35,00 € für Mitglieder im Verein / 70,00 € für Nichtmitglieder, Nennbeginn: 01.03.2025; Nennschluss: 14.03.2025; Die vollständige Nennung senden Sie bitte an die Prüfungsleiterin P. Gerhards, Hardtburg Str.10, 53902 Bad Münstereifel, mobil: 0176/44557500, E-Mail: Gerhards_Petra@T-online.de
VJP am Samstag, den 05.04.2025 in den Revieren um Euskirchen, Nenngeld: 80,00 € für Vereinsmitglieder, die im LJV sind, 100,00 € für Vereinsmitglieder ohne LJV-Zugehörigkeit und 160,00 € für Nichtmitglieder, Nennbeginn: 01.03.2025, Nennschluss: 14.03.2025; begrenzt auf 15 Hunde.
Die vollständige Nennung senden Sie bitte an den Prüfungsleiter T. Siegmann, Am Joelper 18, 53947 Nettersheim; mobil: 0172 4591883, E-Mail: thomas-siegmann@gmx.de
HZP o. Sp., mit leb. Ente, am Samstag, den 06.09.2025 in den Revieren um Euskirchen; Nenngeld: 110,00 € für Vereinsmitglieder, die im LJV sind, 140,00 € für Vereinsmitglieder ohne LJV-Zugehörigkeit, 220,00 € für Nichtmitglieder, Nennbeginn: 01.08.2025, Nennschluss: 23.08.2025; begrenzt auf 12 Hunde,
Die vollständige Nennung senden Sie bitte an den Prüfungsleiter: A. Kerp, Gemünder Str. 41 a, 53894 Mechernich; mobil: 0163 7159995, E-Mail: andreas.kerp@t-online.de
VGP am Sa./So., den 27./28.09.2025 in den Revieren um Rheinbach, Übernachtfährte m. Wildschweiß getropft; Fuchs über Hindernis, Stöbern im Wald, Mais und/oder trockenen Schilfflächen. Nenngeld: 120,00 € für Vereinsmitglieder, die im LJV sind, 175,00 € für Vereinsmitglieder ohne LJV-Zugehörigkeit und 240,00 € für Nichtmitglieder, Nennbeginn: 15.08.2025, Nennschluss: 13.09.2025; Teilnehmerzahl: min. 3 Hunde, max. 6 Hunde; die vollständige Nennung senden Sie bitte an den Prüfungsleiter H. Honecker, K.-Adenauer Str. 28, 53359 Rheinbach, mobil: 0171-7563609, E-Mail: huberthonecker@gmail.com
VGP am Sa./So., den 04./05.10.2025 in den Revieren um Rheinbach, Übernachtfährte m. Wildschweiß getropft; Fuchs über Hindernis, Stöbern im Wald, Mais und/oder trockenen Schilfflächen. Nennbeginn: 15.08.2025 Nennschluss: 21.09.2025; Nenngeld: 120,00 € für Vereinsmitglieder, die im LJV sind, 175,00 € für Vereinsmitglieder ohne LJV-Zugehörigkeit und 240,00 € für Nichtmitglieder, Teilnehmerzahl: min. 3 Hunde, max. 6 Hunde; die vollständige Nennung senden Sie bitte an den Prüfungsleiter H. Honecker, K.-Adenauer Str. 28, 53359 Rheinbach, mobil: 0171-7563609, E-Mail: huberthonecker@gmail.com
Brauchbarkeitsprüfung (BP), Nachsuche auf Niederwild / Schalenwild im Auftrag der KJS Euskirchen am Samstag, den 20.09.2025 um Euskirchen, Wildschweiß getropft, Nennbeginn: 15.08.2025, Nennschluss: 06.09.2025, begrenzt auf 18 Hunde, davon max. 10 Hunde BP SW, Nenngeld: BP Niederwild 130,00 € Vereinsmitglieder, die im LJV sind; 160,00 € für Vereinsmitglieder ohne LJV Zugehörigkeit und 260,00 € für Nichtmitglieder; BP Schalenwild130,00 € Vereinsmitglieder, die im LJV sind; 160,00 € für Vereinsmitglieder ohne LJV Zugehörigkeit und 260,00 € für Nichtmitglieder; Nieder- und Schalenwild: 200,- € Vereinsmitglieder, die im LJV sind; 255,00 € für Vereinsmitglieder ohne LJV Zugehörigkeit und 400,00 € für Nichtmitglieder.
Die vollständige Nennung senden Sie bitte an die Prüfungsleiterin P. Gerhards, Hardtburg Str.10, 53902 Bad Münstereifel, mobil: 0176/44557500, E-Mail: Gerhards_Petra@T-online.de
Brauchbarkeitsprüfung (BP), Nachsuche auf Niederwild/Schalenwild im Auftrag der JS Bonn am Sonntag, den 12.10.2025 um Alfter-Volmershoven; Wildschweiß getropft, Nennbeginn: 01.09.2025 Nennschluss: 01.10.2025; begrenzt auf 18 Hunde, max. 10 Hunde BP SW, Nenngeld: BP Niederwild 130,00 € Vereinsmitglieder, die im LJV sind; 160,00 € für Mitglieder Verein ohne LJV Zugehörigkeit und 260,00 € für Nichtmitglieder; BP Schalenwild130,00 € Vereinsmitglieder, die im LJV sind; 160,00 € für Mitglieder Verein ohne LJV Zugehörigkeit und 260,00 € für Nichtmitglieder; Nieder- und Schalenwild: 200,- € Vereinsmitglieder, die im LJV sind; 255,00 € für Mitglieder Verein ohne LJV Zugehörigkeit und 400,00 € für Nichtmitglieder.
Die vollständige Nennung senden Sie bitte an die Prüfungsleiterin K. Melder, Schweinheimer Str. 30, 53881 Euskirchen, mobil: 01703366891; E-Mail: jgv-euskirchen-bonn@t-online.de
Verbandsschweißprüfung (VSwP) und Verbandsfährtenschuhprüfung (VFsP),
am Samstag, den 08.11.2025 um Bad Münstereifel. 20h Rotwildschweiß gespritzt und 20h Schalen Rotwild; Nenngeld: 120,00€ Vereinsmitglieder und 160,00€ für Nichtmitglieder; Teilnehmerzahl: min. 3 Hunde, max. 6 Hunde; Nennbeginn: 20.09.2025 Nennschluss: 18.10.2025; die vollständige Nennung senden Sie bitte an den Prüfungsleiter Jan Nowak, Kleinbüllesheimer Str.2A, 53881 Euskirchen, mobil:0160/99118466, jan25nowak@gmail.com
Volksbank Euskirchen,
IBAN: DE66 3826 0082 0115 8320 18; BIC: GENODED1EVB
Nennungen zu Vereinsprüfungen im JGV Euskirchen-Bonn - Verbindlicher Leitfaden
15.01.2025
Der Vorstandsbeschluss vom 24.04.2024 zur Reihung von Nennungen für Verbandsprüfungen wurde aufgrund der Erfahrungen im ersten Jahr der Anwendung durch Vorstandsbeschluss vom 15.01.2025 aktualisiert.
Gegenwärtig ist es so, dass Nennungen zu Prüfungen vorgelegt werden, lange bevor die Ausbildungskurse beginnen, also zumeist lange bevor die Hundeführer abschätzen können, ob ihre Hunde das Klassenziel erreichen werden. Prüfungen sind dann frühzeitig ausgebucht, noch bevor klar ist wer tatsächlich führen wird!
Wir haben daraus die beigefügte Regelung zum Umgang mit der Situation erarbeitet. Dabei wollen wir den Grundsatz verfolgen, Mitglieder unseres Vereins, die gleichzeitig Mitglied in einem Landesjagdverband sind, bevorzugt zu behandeln und Neu- oder Nichtmitglieder in einer transparenten Weise zu den Prüfungen zuzulassen.
Alle Nennungen zu Prüfungen sind zukünftig dem jeweiligen Prüfungsleiter vorzulegen. Die Geschäftsstelle nimmt keine Nennungen mehr direkt an, es sei denn die Geschäftsstelle stellt selbst den Prüfungsleiter. Wer jeweiliger Prüfungsleiter ist entnehmen Sie bitte der Terminliste auf unserer Internetseite. Alle Nennungen sind komplett per E-Mail vorzulegen, damit das Eingangsdatum transparent ist und bei einem Defizit in der Nennung zu dem Führer kurzfristig Kontakt aufgenommen werden kann. (Defizit E-Mail)
Um sich einen Einblick in die gesamte Regelung zu verschaffen empfiehlt der Vorstand Ihnen die Lektüre der nachstehenden Erläuterungen.
Nennung zu Verbandsprüfungen und Brauchbarkeitsprüfungen
Problem:
• Führer senden dem Verein häufig Nennungen, bevor sie definitiv wissen, ob ihre Hunde den Anforderungen der Prüfung gewachsen sein werden.
• Damit werden Prüfungen oft Monate vorher blockiert.
• Kurz vor Nennschluss ziehen dann einzelne Führer zurück und verlangen das bereits gezahlte Nenngeld zurück!
• Bis dahin hat der Verein bereits eine Prüfung geplant, Richter eingeladen und es sind Kosten entstanden, für die das Nenngeld bestimmt ist.
• Am Ende bleiben u.U. sogar Plätze in den Prüfungen unbesetzt, da die Nennliste zunächst überfüllt war.
Abhilfe:
• Nennungen für eine Prüfung werden erst ab einem festgelegten Termin angenommen. Dieser wird jährlich neu festgelegt. Siehe Terminliste auf unserer Internetseite.
• Vorher eingehende Nennungen gelten als nicht vorgefunden. (Defizit E-Mail)
• Nennung sind erst vollständig, wenn alle Nennunterlagen komplett vorliegen
• Nach Nennschluss werden keine Nennungen mehr angenommen.
• Bei Abmeldung des Hundes vor dem Nennschluss wird das Nenngeld erstattet abzüglich einerBearbeitungsgebühr von 50 % des Nenngeldes.
• Bei Abmeldung des Hundes nach dem Nennschluss ist das Nenngeld Reuegeld und wird nicht zurückerstattet.
• Wer ohne Eigenverschulden keinen Platz auf der Nennliste bekommt, erhält sein Nenngeld zu 100% erstattet.
Wann ist eine Nennung komplett?
Folgende Unterlagen müssen dem Prüfungsleiter vorliegen:
1. Komplett leserlich ausgefülltes Nennformular
2. Kopie der Ahnentafel
3. Kopie der Zeugnisse der bis zum Zeitpunkt der Nennung
bestandenen Prüfungen
oder sonstigen erworbenen Leistungszeichen (entfällt i.d.R. bei der VJP)
4. Zahlung des Nenngeldes
5. Nur Nennungen die per E-Mail vorgelegt werden, finden Berücksichtigung.
6. Nennungen nur an den jeweiligen Prüfungsleiter senden!
Wie wird die Reihenfolge der Nennungen ermittelt?
1. Nach Vorlage der vollständigen
Nennung erfolgt die Aufnahme in die Nennliste
(incl. Zahlung des Nenngeldes Kontoeingang entscheidend)
2. Unvollständige Nennungen werden aussortiert und erst nach Vervollständigung weiterverfolgt. (Defizit E-Mail)
3. Sortierung der vollständigen Nennungen (Reihenfolge der Gewichtung)
- Vereinsmitglieder mit Landesjagdverbandes (LJV) Zugehörigkeit
langjährige (> 2 Jahre) vor Neumitgliedern (< 2 Jahre)
- Vereinsmitglieder langjährige (> 2 Jahre) vor Neumitgliedern (< 2 Jahre)
- Revierinhaber (die Reviere langjährig zur Verfügung stellen)
- Kursteilnehmer des JGV vor
Nichtkursteilnehmern
- Eingang der
Nennung
- Nichtmitglieder im Verein und/oder ohne LJV Zugehörigkeit
• Wenn die zugelassene Anzahl gemeldet wurde, kommen weitere
Hunde
auf die Warteliste und rücken nach, sobald ein Platz auf der Nennliste frei wird. Führer werden vom Nachrücken per E-Mail in Kenntnis gesetzt.
Beschluss des Vorstands des JGV Euskirchen-Bonn e.V. vom 15.01.2025
gez. Hubert
Honecker gez.
Petra Gerhards
Vorsitzender stellv.
Vorsitzende